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KI-News · Gemini · EU-Gerichtshof

EU-Gutachter: Gemini kann Rechte von Presseverlagen verletzen

Die nicht bindende Stellungnahme von Generalanwalt Szpunar zieht die Grenze bei umgangenen Paywalls und erkennbar übernommenen Formulierungen. KI-Training behandelt er nach EU-Recht grundsätzlich als zulässig.

Von Alexandre S. , 05:30 UTC

Ein Nachrichtenartikel, den ein Chatbot abruft und in seine Antwort einarbeitet, kann in bestimmten Fällen die Rechte des Verlags verletzen, sagte ein Berater des höchsten EU-Gerichts am 3. November 2026. Generalanwalt Maciej Szpunar legte seine Stellungnahme in einem Verfahren einer ungarischen Website gegen Google wegen Gemini vor, berichtet RTE. Die Stellungnahme bindet die Richter nicht. Sie folgen solchen Empfehlungen meist, haben aber noch nicht entschieden.

Retro-futuristische Illustration: ein gestreifter Sonnenuntergang über einem Gitterhorizont unter einem Sternenhimmel, mit einem Kuppelbau mit Säulen am Horizont.
Grafik von adtestbench nach „Google's Gemini can infringe press rights in 2 ways, EU court adviser says“,

Seine Linie hat zwei Auslöser. Der eine betrifft den Zugang: den Artikel zu erreichen, indem eine Paywall oder eine Sperre für automatisierte Besucher umgangen wird. Der andere betrifft die Antwort: eine Nacherzählung, die dem Beitrag so genau folgt, dass der Leser keinen Grund hat, ihn zu öffnen, erklärt PPC Land. Berichtete Fakten bleiben seiner Aussage nach für alle frei nutzbar.

Keine Seite geht leer aus. Google bekommt Szpunars Einordnung des Modelltrainings als grundsätzlich zulässig nach der EU-Ausnahme für Text- und Data-Mining, die es Software erlaubt, Material in großen Mengen zu lesen. Diesen Punkt erkannte Google in seiner Stellungnahme an. Zudem zweifelt er daran, dass das einzige Beispiel des Verlags den Test erfüllt. Dem Verlag kommt entgegen, dass er Googles Argument zurückweist, kostenlose Artikel enthielten eine stillschweigende Lizenz zur Wiederverwendung durch Chatbots, und dass bloßes Umformulieren die Frage seiner Ansicht nach nicht klärt.

Werbetreibende stehen am Ende dieser Kette. Laut Googles Bedingungen beansprucht Google keine Eigentumsrechte an dem, was Gemini erzeugt, und keine Klausel gewährt oder beschränkt die Nutzung in bezahlten Anzeigen, wie wir am 24. Oktober festgehalten haben (unsere Rechte-Matrix).

Szpunars Lesart, über die die Richter noch nicht entschieden haben, schützt die Formulierungen eines Verlags und lässt Fakten frei. Googles Bedingungen gewähren und beschränken die Nutzung in Anzeigen nicht. Eine Marke, die eine Zeile aus einer Gemini-Nachrichtenzusammenfassung übernimmt, hat daher keine Klausel, auf die sie sich berufen kann, falls sich die Formulierung als die des Verlags erweist.